AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inh.: Horst Gramlich
In der Gass 4 | 
69483 Wald-Michelbach
Telefon: 06207/2033960 | Mmobil: 0179/2243086
Mail: info@grapcard.de

Gegenstand des Vertrages

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von grapcard | design & service horst gramlich, nachfolgend in Kurzform „grapcard“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von grapcard nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.
Alle Vereinbarungen, die zwischen grapcard und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, bedürfen der schriftlichen Form. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
grapcard erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Mediendesign, Beratung, Mediaplanung, Werbetechnnik, Textildruck und der Herstellung von Werbeartikel/Giveawys.
Eine detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen, sowie den Anlagen und Leistungsbeschreibungen von grapcard.

Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrags

Grundlage für die zu erbringenden Leistungen sowie Vertragsbestandteil ist neben dem Projektvertrag und seinen Anlagen das zwischen dem Kunden und grapcard stattfindende Briefing. Findet das Briefing zwischen Kunden und grapcard mündlich oder fernmündlich statt, so erstellt grapcard über den Inhalt des Briefings ein Re-Briefing, welches dem Kunden innerhalb von 5 Werktagen nach dem Briefing übergeben wird.
 Dieses Re-Briefing wird verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn der Kunde diesem Re-Briefing nicht innerhalb von 5 Werktagen Tagen widerspricht.
Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.
Aufgrund höherer Gewalt ist grapcard berechtigt, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen grapcard resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.

Urheber- und Nutzungsrechte

Mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars erwirbt der Kunde für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von grapcard im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten.
Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gilt für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Gehen die Nutzungen über dieses Gebiet hinaus, bedürfen diese einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede.
Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei grapcard.
Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
Die von ihr entwickelten Gewerke darf grapcard angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Die Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen grapcard und dem Kunden ausgeschlossen werden.
Die von grapcard erstellten Arbeiten dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragten Dritten weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht grapcard vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.
Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von grapcard.
Über den Umfang der Nutzung steht grapcard ein Auskunftsanspruch zu.

Vergütung

Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.
 Bei Zahlungsverzug kann grapcard Verzugszinsen in der Höhe des jeweiligen aktuellen Diskontsatzes der deutschen Bundesbank verlangen.
grapcard kann dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung stellen, wenn sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum erstreckt.
 Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der grapcard verfügbar sein.
 Dies gilt insbesondere auch ( Regelbeispiel ), wenn der Agentur Fremdkosten entstehen.
Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, sind grapcard alle dadurch anfallenden Kosten zu ersetzen und grapcard wird von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.
Tritt der Kunde von einem Auftrag vor Beginn des Projektes zurück, berechnet grapcard dem Kunden folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr: bis sechs Monate vor Beginn des Auftrages 10%, ab sechs Monate bis drei Monate vor Beginn des Auftrages 25%, ab drei Monate bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages 50%, ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 80%, ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrags 100%.
Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

Zusatzleistungen

Tritt unvorhersehbarer Mehraufwand auf, bedarf dieser der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.

Geheimhaltungspflicht von grapcard

grapcard verpflichtet sich, alle Kenntnisse die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

Pflichten des Kunden

Vom Kunden werden grapcard alle benötigten Daten und Unterlagen für die Durchführung des Projekts unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Arbeitsunterlagen werden von grapcard sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgegeben.
Im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt wird der Kunde Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit grapcard erteilen.

Gewährleistung und Haftung von grapcard

Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch grapcard erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen.
 Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen.
 grapcard ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden.
 grapcard wird vom Kunden von Ansprüchen Dritter freigestellt, wenn grapcard auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat.
 Die Anmeldung solcher Bedenken durch grapcard beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen.
 Erachtet grapcard für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit grapcard die Kosten hierfür der Kunde.
Eine Haftung von grapcard wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden ist ausgeschlossen. grapcard haftet auch nicht für die urheber- patent-, und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Anregungen, Ideen, Vorschläge, Bilder, Grafiken, Fotos, Konzeptionen und Entwürfe.
grapcard haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
 Die Haftung der grapcard wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag, der sich aus dem jeweiligen Auftrag für grapcard ergibt.
 Die Haftung von grapcard für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung von grapcard nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.
Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Werkzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.
 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Reinausführungen und Werkzeichnungen entfällt jede Haftung für grapcard.

Verwertungsgesellschaften

Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen.
Erfolgt die Verauslagung dieser Gebühren von grapcard, so verpflichtet sich der Kunde, diese an grapcard gegen Nachweis zu erstatten.
 Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

Leistungen Dritter

Von grapcard eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der grapcard. Der Kunde verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung von grapcard eingesetzten Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung von grapcard weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.

Arbeitsunterlagen und elektronische Daten

Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung von grapcard angefertigt werden, verbleiben bei grapcard. Eine Herausgabe dieser Daten und Unterlagen kann vom Kunden nicht gefordert werden. 
grapcard schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars nur die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen etc.

Media-Planung und Media-Durchführung

Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt grapcard nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Ein bestimmter werblicher Erfolg schuldet grapcard dem Kunden durch diese Leistungen nicht.
grapcard verpflichtet sich, alle Vergünstigungen, Sonderkonditionen und Rabatte im Sinne des Auftraggebers bei der Media-Schaltung zu berücksichtigen und diese an den Kunden weiter zu geben.
grapcard ist nach Absprache berechtigt bei umfangreichen Media-Leistungen, dem Kunden einen bestimmten Anteil der Fremdkosten in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen.
 Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermines durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet grapcard nicht. 
Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden grapcard gegenüber entsteht dadurch nicht.

Vertragsdauer, Kündigungsfristen

Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

Streitigkeiten

Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen.
 Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden von Kunden und grapcard geteilt.

Schlussbestimmungen

Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Fürth/Odw.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.

Wald-Michelbach, den 30. März 2021

Die AGB können Sie hier downloaden.

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